07.11.2011
Das Gesetz sieht einen allgemeinen Anspruch auf eine individuelle Prüfung der Gleichwertigkeit von aus- und inländischen Berufsqualifikationen vor. Die europäischen Anerkennungsregeln sollen zudem im Grundsatz auch für Personen aus Drittstaaten bzw. in diesen erworbene Qualifikationen gelten, die bisher nicht berücksichtigt wurden.
Die Länder Hamburg und Bremen hatten in einem Antrag eine Überarbeitung des Gesetzes in folgenden Punkten gefordert:
In der Länderkammer gab es keine Mehrheit für die geforderte Anrufung des Vermittlungsausschusses von Bund und Ländern.
Der Bundesrat hat ergänzend folgende Entschließung gefasst:
"Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, bereits vor den im Gesetz geregelten Evaluationsfristen den Vollzug in geeigneter Weise kontinuierlich zu beobachten und bei offensichtlichem Anpassungsbedarf unverzüglich gesetzgeberisch tätig zu werden". Dazu heißt es in der Begründung u.a.:" Die Verbesserung der Anerkennung von im Ausland erworbenen Berufsqualifikationen ist ein gemeinsames Ziel von Bund und Ländern aus dem Dresdner Bildungsgipfel von 2008. Darüber hinaus haben die Regierungschefs der Länder Ende 2010 für die beschleunigte Schaffung von einheitlichen und unbürokratischen Regelungen der Anerkennungsverfahren von Bund und Ländern ausgesprochen. Das Gesetz enthält eine Reihe von Regelungen, die sich in der Praxis bewähren müssen. Einem möglichen aus der Umsetzungspraxis erkennbaren Anpassungsbedarf (z. B. im Bereich der Nachqualifizierung und bei der Frage eines Beratungsnetzwerkes) sollte daher möglichst rasch abgeholfen werden."
Pressemitteilung des Bundesrat vom 04.11.11: Länder stimmen Gesetz zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen zu
Link zu den Gesetzesvorlagen und Anträgen im Bundesrat
Weitere allgemeine Informationen zum Thema finden Sie hier:
Link Informationen zum Anerkennungsgesetz vom Bundesministerium für Bildung und Forschung
Pressestimmen:
Anerkennung ausländischer Abschlüsse wird leichter
Quelle: Welt online vom 04.11.11
djb begrüßt die Verbesserung der Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen als einen ersten Schritt in die richtige Richtung
Quelle: Pressemitteilung des Deutschen Juristinnenbundes vom 07.11.11
Das Anerkennungsgesetz ist kein Gesetz der Nächstenliebe
Quelle: MiGAZIN vom 07.11.11
Integrationsbeauftragte der Länder fordern arbeitsmarktpolitisches Sonderprogramm des Bundes zur Nachqualifizierung
Pressemitteilung des Ministerium für Arbeit und Soziales Sachsen-Anhalt vom 08.11.11