16.01.2012
"Niedriglöhne sind nicht nur Zündstoff für den Bund, sondern ebenso für die kommunalen Haushalte, denn Städte und Gemeinden müssen das Gros der Wohnungskosten auch für jene übernehmen, die trotz eines Arbeitsplatzes auf Hartz IV angewiesen sind. Erwerbseinkommen wird zunächst auf die vom Bund
finanzierten Regelleistungen zur Sicherung des Existenzminimums angerechnet und erst dann – bei entsprechendem Einkommen – auf die Unterkunftskosten.
Damit werden insbesondere Kommunen mit ausgeprägtem Niedriglohnsektor bzw. hohem Mietniveau in besonderer Weise belastet."
Link zum Download:
Nr. 1 / Januar 2012: arbeitsmarktaktuell: Hartz IV - Bedürftigkeit von Erwerbstätigen, DGB Abteilung Arbeitsmarktpolitik
Quelle: DGB vom 12.01.2012