02.03.2012
"Mit dem "Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt", das am 01.04.2012 in Kraft tritt, sind auch neue Anforderungen an Bildungs- und Beschäftigungsträger im Hinblick auf die Zulassung von Trägern und Maßnahmen verbunden. Am dem 01.04.2012 ist eine Zulassung des Trägers bereits dann notwendig, wenn der Träger beabsichtigt, Maßnahmen der Aktivierung und beruflichen eingliederung nach § 45 SGB III neu oder der Beruflichen Weiterbidung nach § 81 SGB III neu durchzuführen.
Ab dem 01.01.2013 müssen alle Träger, die Maßnahmen aus dem SGB III (MAbE-MAT, MAbE-MAV, BVB, BAE, BEB u.a.) durchführen, über eine Trägerzulassung verfügen. Die Durchführung von Maßnahmen ohne vorliegende Trägerzulassung ist danach nur noch für Arbeitsgelgenheiten nach § 16 (c-f) SGB II möglich.
Die Grundlage für Träger- und Maßnahmezulassungen stellt künftig die neue AZAV (Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung) dar. Diese ersetzt die bisherige AZWV. Die Verordnung liegt seit Beginn des Jahres vor, die endgültige Verabschiedung der Verordnung wird im März erwartet.
Das Seminar bietet eine kurze Einführung in die Anforderungen an eine Trägerzulassung nach der neuen AZAV. Schwerpunktmäßig aber unterstützt die Veranstaltung interessierte Bildungs- und Beschäftigungsunternehmen dabei, sich auf notwendige Zulassungen von Maßnahmen nach der AZAV vorzubereiten. Und nicht zuletzt zeigt es Möglichkeiten und Grenzen der Maßnahmezulassung auf: Welche Maßnahmen sind zulassungsfähig? Unter welchen Bedingungen? Und zu welchem Preis?"
In der Anlage finden Sie das ausführliche Programm dieser Veranstaltung.
Download: bag arbeit Seminar AZAV 28-29.03.12
Bitte melden Sie sich mit dem beiliegenden Antwotfax bis zum 15.03.2012 bei der bag arbeit an:
Download: bag arbeit Seminar AZAV 28-29.03.12 Antwortfax
Quelle: bag arbeit
Kontakt:
Peggy Ann Gruber
bag arbeit e.V.
Tel. 030 | 28 30 58 25
Link: http://www.bagarbeit.de/
Download: Verordnungsentwurf AZAV des BMAS (Stand: 02.01.2012)