14.05.2012
Am 1. April 2012 ist das Anerkennungsgesetz des Bundes in Kraft getreten. Das Gesetz schafft erstmals einen Rechtsanspruch auf ein Verfahren zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen - und zwar für alle, unabhängig vom Herkunftsland, und innerhalb von drei Monaten nach Einreichen der erforderlichen Papiere. Das Gesetz gilt für Berufe, die in die Zuständigkeit des Bundes fallen. Die Länder haben angekündigt, die Berufsgesetze, die in ihre Zuständigkeit fallen, entsprechend anzupassen.
Im Rahmen eines Anerkennungsverfahrens soll auch festgestellt werden, welche Nach- und Anpassungsqualifizierungen ggf. notwendig sind, um die Gleichwertigkeit mit deutschen Berufsabschlüssen herzustellen. Hier können die Praxisansätze aus dem bundesweiten Programm „Perspektive Berufsabschluss" des BMBF zur abschlussorientierten modularen Nachqualifizierung viele Anregungen liefern, wie Erfolg versprechende und passgenaue Angebote in der Qualifizierung aussehen könnten.
Auf dem Fachtag verbindet die bag arbeit Informationen zum Anerkennungsgesetz und zu modularen Nachqualifizierungsansätzen und geht der Frage nach, wie aus Sicht arbeitsmarktpolitischer Akteure dem Arbeits- und Fachkräftemangel zukünftig am besten begegnet werden kann.
Insbesondere stehen praxisnahe Aspekte von beruflicher Integration und Qualifizierung im Fokus.
Download: Fachtag Anerkennungsgesetz und Wege zum Berufsabschluss der bag arbeit am 11.06.12
Sie können sich gern noch mit dem beiliegenden Faxformular bis zum 18.05.2012 anmelden: Fachtag Anerkennungsgesetz und Wege zum Berufsabschluss der bag arbeit am 11.06.12 - Faxanmeldung