10.07.2012
Aktuelle Fachliche Hinweise zu den Leistungen zur Eingliederung im SGB II
Die Bundesagentur für Arbeit hat zum § 16 des SGB II und weiteren Paragraphen neue fachliche Hinweise herausgegeben.
Die Fachlichen Hinweise zu § 16 SGB II sollen allen Akteuren vor Ort den gesetzlich vorgegebenen Rahmen für die Erbringung von den "Leistungen zur Eingliederung" in Arbeit erläutern. Ein weiteres Ziel ist, eine bundeseinheitliche, rechtmäßige Leistungsgewährung sicherzustellen.
Download: Bundesagentur für Arbeit: Fachliche Hinweise zu dem Leistungen zur Eingliederung nach § 16 SGB II, Fassung vom 21.05.2012
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