Das Landesprogramm LOS- Bremen II will die Arbeits- und Beschäftigungsfähigkeit von Menschen, die vom Ausschluss des Arbeitsmarktes bedroht oder betroffen sind erhalten, verbessern oder wieder herstellen und gleichzeitig lokale, soziale Zusammenhalte und Netzwerke fördern. Es wird aus dem Europäischen Sozialfonds im Ziel „Regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung“ der Förderperiode 2007 – 2013 gefördert.
Übergreifende Zielsetzungen von LOS-Bremen II sind die Erhaltung und Förderung der Beschäftigungsfähigkeit und damit die Ermöglichung sozialer Teilhabe, die Entwicklung lokaler Identität und die Förderung des sozialen Zusammenhaltes. Durch LOS-Bremen II sollen insbesondere jene erreicht werden, die normalerweise nicht an den ESF-Programmen partizipieren und durch sie gefördert werden. Adressaten der Förderung sind deshalb vorrangig Selbsthilfegruppen, lokale Initiativen, kleine innovative Vorhaben und die Förderung besonders benachteiligter Personen.
Seit dem 01.04.2011 gelten für das Programm „Lokales Kapital für Soziale Zwecke“ neue Fördergrundsätze, die eine Förderung mit Pauschalen nach der VO (EU) 396 vorsehen.
Besondere Fördergrundsätze Landesprogramm LOS-Bremen II ab 01.04.2011
Der Träger muss die Nachweise der Projektkosten nicht mehr einreichen und sie werden auch nicht mehr im Detail geprüft, dies war bisher mit einem erheblichen Verwaltungsaufwand sowohl bei den durchführenden Trägern oder Einzelpersonen als auch bei der bewilligenden Stelle verbunden. Nach Landeshaushaltsordnung erfolgt eine Projektförderung mit Festbetragsfinanzierung.
Alle Projekte mit einem Beginn ab 01.04.2011 erhalten einen Bewilligungsbescheid, in dem insbesondere die für das Projekt vereinbarten Ziele im Detail festgehalten werden. Parallel wird ein vereinfachtes Antragsformular angewandt, zu dem auch neue „Hinweise zur Förderung“ veröffentlicht werden. Diese Hinweise ersetzen die „Erläuterungen“, die zu dem bisherigen ausführlichen ESF-Antrag gehörten.
Einen Überblick über die neue Förderweise finden Sie in der Präsentation zu den LOS-Pauschalen:Präsentation "LOS - jetzt auch mit Pauschalen" vom 24.03.11
Die Senatorin für Soziales, Kinder, Jugend und Frauen fördert aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds gebietsbezogene Projekte in Gebieten mit besonderen sozialen Problemlagen (2stufig). In diesen Gebieten ist besonders Langzeitarbeitslosigkeit eine der multiplen Probleme. Armut, geringere Bildungschancen, hohe Anteile Alleinerziehender, Frauen mit besonderen Belastungen, Sprachdefizite von Migranten und Migrantinnen und deren besondere Integrationsbedarfe kennzeichnen diese Gebiete. Darüber hinaus erfolgt eine nicht gebietsbezogene Förderung spezifischer Zielgruppen.
Im Landesprogramm LOS–Bremen II wurden in der Förderphase 2007-2013 drei Förderschienen aufgelegt. Die Förderschienen 1 und 2 sind weiterhin sozialräumlich ausgerichtet, die Förderschiene 3 deckt Qualifizierungsbedarfe besonders benachteiligter Zielgruppen ab.
Förderschiene 1:
Durch den Einsatz der Programme WiN/Soziale Stadt definierter Sozialraumbezug in benachteiligten Quartieren.
Gefördert wird in folgenden Gebieten:
Bremen Stadt:
Grohn, Gröpelingen, Kattenturm, Hemelingen, Huckelriede, Oslebshausen, Tenever und Schweizer Viertel.
Bremerhaven:
Bremerhaven-Lehe, Mitte-Nord, Leherheide-West und Grünhofe.
In der Kommune Bremerhaven wird ausschließlich die Förderschiene 1 aufgelegt.
Förderschiene 2:
Gebiete mit besonderen sozialen Problemlagen, außerhalb der WIN/Soziale-Stadt-Gebiete.
Die Gebietsidentifikation erfolgt in Bremen über das Monitoringsystem "Soziale Stadt" Bremen.
Förderschiene 3:
Spezifische Förderung von Personen mit besonderen arbeitsmarktpolitischen Bedarfen, die sich nicht aus dem Gebietsbezug ergeben und Zielgruppen erreichen sollen, die ansonsten keine arbeitsmarktqualifizierende Förderung erhalten. Dies sind Suchtkranke, Psychisch Kranke und Personen mit besonderen sozialen Schwierigkeiten nach § 67 SGB XII.
Sie finden die entsprechenden Links zu den LOS/WIN Projekten in Bremer und Bremerhavener Stadtteilen unter den Adressen und Links auf dieser Seite.