Klicken Sie in der rechten Navigation auf das entsprechende Programm. Es werden jeweils der Umsetzungstand sowie die genauen Zielsetzungen beschrieben. Sie finden die entsprechenden Deputationsbeschlüsse und Fördergrundsätze, die dem jew. Programm zu Grunde liegen.
In der unten stehenden Projektübersicht auf jeder Seite werden die konkreten Maßnahmen und Angebote mit Kontaktdaten dargestellt.
Bei Nachfragen zu den Programmen, können Sie sich an die zuständigen Ansprechpartner/innen wenden, die Sie auf jeder Programmseite finden.
Landesprogramme
Die Landesarbeitsmarktpolitik ist eingebettet in die Europäische Beschäftigungsstrategie; sie wird im Wesentlichen aus den Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) und dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) gefördert. Es besteht eine enge Abstimmung mit den Arbeitsmarkt- und Integrationsprogrammen der Agenturen für Arbeit/ Jobcenter in der Region.
Die arbeitsmarktpolitischen Handlungsfelder des Landes Bremen sind im Beschäftigungspolitischen Aktionsprogramm für Bremen und Bremerhaven (BAP) zusammengeführt und aufeinander abgestimmt. Das BAP ist für die Jahre 2008 – 2013 mit seinen Fonds auf folgende vier zentrale Handlungsfelder ausgerichtet:
- Fonds 1:„Strukturwandel arbeitsmarktpolitisch flankieren – Beschäftigungspotentiale ausbauen“
- Fonds 2: „Kompetenzen der Menschen fördern – Individuelle Arbeitsmarktchancen stärken!“
- Fonds 3: „Langzeitarbeitslosigkeit bekämpfen – Teilhabe an Beschäftigung ermöglichen !“
- Fonds 4:„Schwerbehinderte Menschen fördern – Integration unterstützen!“
In spezifischen einzelnen Unterfonds der vier Fonds sind die Zielbestimmungen der arbeitsmarktpolitischen Handlungsfelder präzisiert. Sie werden in arbeitsmarktpolitischen Programmen und Initiativen mit qualitativen und quantitativen Zielen konkret umgesetzt. In der verbliebenen Förderperiode ab 2011 bis 2013/14 werden folgende Programme in den Unterfonds des BAP umgesetzt:
- Das Landesprogramm „Bremer Fachkräfteinitiative“ richtet sich sowohl an Beschäftigte in kleinen und mittleren Betrieben als auch an Erwerbslose und ist den drei Unterfonds mit folgenden Zielsetzungen angesiedelt: Unterfonds 1.1. "Technologische Innovationen flankieren – Qualifikationen weiterentwickeln“, Unterfonds 1.2. "Innovationen im Dienstleistungssektor und Handwerk flankieren - Flexibilität steigern“, Unterfonds 2.4. "Qualifizierung Arbeitsloser verbessern – verwertbare Abschlüsse und Kompetenzen fördern".
- Das Landesprogramm, „Arbeits- und Gesundheitsschutz“ richtet sich an Unternehmen und ist dem Unterfonds 1.3. „Organisationsentwicklung stärken – lernende Unternehmen fördern“ zugeordnet.
- Im Unterfonds 2.1. „Beratungsangebote vorhalten – Erwerbsbeteiligung zielgerichtet unterstützen“ ist die Landesinitiative „Arbeitsmarktpolitische Beratung für besondere Zielgruppen“ entwickelt worden.
- Mit dem Landesprogramm „Ausbildung und Jugend mit Zukunft“ im Unterfonds 2.2. „Ausbildungsplätze schaffen – Jugendarbeitslosigkeit bekämpfen“ wird den arbeitsmarktpolitischen Initiativen zur Förderung der Ausbildung junger Menschen und zum Abbau der Jugendarbeitslosigkeit ein hoher Stellenwert eingeräumt.
- Das Landesprogramm „Chancengleichheit“ mit dem Titel „Einstieg, Umstieg, Aufstieg für Frauen“ verfolgt im Unterfonds 2.5. „Arbeitsmarktchancen von Frauen verbessern – Frauen in der Wirtschaft stärken“ das Ziel, die Chancen von Frauen am Arbeitsmarkt, besonders in technischen und damit männerdominierten Bereichen zu erhöhen.
- Die Landesinitiative „Chance für Zielgruppen aus dem Strafvollzug“ im Unterfonds 3.1. „In den allgemeinen Arbeitsmarkt integrieren – Arbeitslosigkeit beenden“ trägt dazu bei, Inhaftierten, Freigängern, Freiheitsersatzstrafen-Leistenden und Haftentlassenen des Weg in den Arbeitsmarkt zu ebnen.
- Im Rahmen der aktuellen BAP-Planung sind die BAP-Unterfonds 3.3 („Arbeitsvermögen nutzen – soziale Stadtentwicklung lokal fördern“) und 3.4 („Arbeitsangebote für Arbeitslose ohne Vermittlungschancen – soziale Integration fördern“) zusammengefasst worden und zum Landesprogramm Geförderte Beschäftigung und soziale Stadtentwicklung in Bremen und Bremerhaven“ weiter entwickelt worden.
- Mit der Fortsetzung des Landesprogramms LOS-Bremen II (Lokales Kapital für Soziale Zwecke) im BAP Unterfonds 3.5. „Kleinstprojekte fördern – Stadtteilinitiativen unterstützen“ werden ausgewählte Regionen in Bremen und Bremerhaven gestärkt.
Bundesprogramme
In Bremen und Bremerhaven werden vom Referat bba in der Abteilung Arbeit des Senators für Wirtschaft, Arbeit und Häfen noch zwei Bundesprogramme koordiniert, die aus Bundes- bzw. Bundes-ESF-Mitteln gefördert werden.
- Das Projekt »gesucht! gefunden!« setzt in Bremen und Bremerhaven das ESF-Modellprogramm „Perspektive Wiedereinstieg“ des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend in Kooperation mit der Bundesagentur für Arbeit um und richtet sich an Frauen, die nach einer längeren Unterbrechung wieder in den Beruf einsteigen wollen.
- Im Rahmen des Bundesprogramms Netzwerke wirksamer Hilfen für Alleinerziehende“ des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) sind wir damit beauftragt worden, ein Aktionsnetzwerk zur Verbesserung der Arbeitsmarktintegration und dem Verbleib in existenzsichernder Arbeit von Alleinerziehenden in Bremen und Bremerhaven zu koordinieren: das Bremer und Bremerhavener Aktiosnnetzwerk für Alleinerziehende.